EU-DPP-Register · ESPR Art. 13

Das EU-Register: was live ist, was noch aussteht.

Artikel 13 der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 verpflichtet die Europäische Kommission, bis zum 19 July 2026 ein zentrales Register für Digitale Produktpässe einzurichten. Es ist eines der am meisten missverstandenen Elemente der DPP-Architektur — und eines der am häufigsten falsch dargestellten im Anbietermarketing. Hier ist, was das Register tatsächlich ist, was es nicht ist und wo es genau steht.

Zuletzt aktualisiert: · die Statusangaben sind zu diesem Datum zutreffend

Die Konzeption

Ein Index von Kennungen — keine Passport-Datenbank

Das EU-Register für Digitale Produktpässe ist ein Index: es speichert die eindeutigen Kennungen von Produkten, Betreibern und Standorten zusammen mit Datenträger-Referenzen und löst sie auf anderswo gehostete Passports auf. Es hostet die Passport-Daten nicht selbst.

Diese Designentscheidung — festgeschrieben in der dezentralen Architektur der ESPR — ist der entscheidende Punkt. Die Passport-Daten verbleiben auf einer vom Wirtschaftsakteur (oder seinem Dienstleister) gewählten Infrastruktur unter dessen Kontrolle; das Register ordnet einer eindeutigen Produktkennung die exakte URI zu, unter der der Passport liegt. Zoll- und Marktüberwachungsbehörden fragen das Register ab, um einen Passport zu finden; sie lesen den Passport von dort, wo auch immer er gehostet wird.

Daraus ergeben sich zwei praktische Konsequenzen. Erstens bleiben Hosting und Persistenz die Pflicht des Betreibers — das Register bewahrt Ihre Daten nicht für Sie auf (diese Pflicht wird durch EN 18221 geprägt; siehe den Standards-Leitfaden). Zweitens ist das Kennungsschema wichtiger denn je: was Sie registrieren, muss exakt das sein, worauf Ihre QR-Codes auflösen (EN 18219, GS1 Digital Link).

Wo es steht

Status Stand Juni 2026

Die gesetzliche Frist steht beim 19 July 2026. Die Durchführungsverordnung, die festlegt, wie Kennungen tatsächlich registriert werden — Formate, wer registriert, über welche Schnittstelle —, befand sich im Mai 2026 noch in der öffentlichen Konsultation im Entwurfsstadium (das Projekt CIRPASS-2 reichte seine Konsultationsantwort am 27 May 2026 ein). Stand 12 June 2026 ist keine öffentliche Registrierungs-API für Wirtschaftsakteure oder ihre Dienstleister live.

Was das in einfachen Worten bedeutet: das Register kann rechtlich pünktlich als internes Kommissionssystem starten, während die betreiberseitigen Onboarding-Mechanismen mit der Durchführungsverordnung kommen. Registrierungspflichten greifen, wenn produktspezifische Vorschriften gelten — für die ersten Produkte im Geltungsbereich (Batterien, ab 18 February 2027; siehe den Leitfaden zum Batteriepass) erfolgt die Registrierung, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird.

Kein Anbieter kann heute Passports mit dem EU-Register synchronisieren, weil die Registrierungs-API noch nicht existiert. Wenn ein Anbieter 2026 eine Live-Register-Integration behauptet, fragen Sie ihn, welche API er meint.

— Die eine Due-Diligence-Frage, die den Markt sortiert (Stand Juni 2026)
Ehrliche Positionierung

Was „register-bereit“ bei OpenDPP bedeutet

OpenDPP ist register-bereit, nicht register-verbunden — und das sagen wir bewusst so. Die Integration mit dem EU-Register steht noch aus, solange die Live-API der Kommission fehlt; was heute existiert, ist alles, was das Register indexieren wird.

Konkret: jeder OpenDPP-Passport trägt bereits eine standardkonform geformte eindeutige Kennung (GS1-GTIN/GRAI-Produktschlüssel, GLN-Standortkennungen), ist unter einer stabilen GS1-Digital-Link-URI auflösbar und bleibt über das Aufbewahrungsfenster hinweg auflösbar. Sobald die Registrierungsschnittstelle live geht, ist die Registrierung dieser Kennungen ein additiver Schritt — keine Neuarchitektur. Das ist die praktische Bedeutung von Bereitschaft: an Ihren Passports muss sich am Tag des Registerstarts nichts ändern.

Primärquellen

Woher diese Fakten stammen

Rechtsgrundlage: Regulation (EU) 2024/1781, Article 13. Implementierungsstatus: der ESPR-Implementierungs-Hub der Kommission und das Projekt CIRPASS-2 (Konsultationsantwort, 27 May 2026). Weiterführende Lektüre: der EN-182xx-Standards-Leitfaden und die ESPR-Zeitleiste.

Seien Sie vor dem Tag des Registerstarts bereit.

Stellen Sie Passports aus, deren Kennungen, Links und Persistenz bereits dem entsprechen, was das Register indexieren wird.

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Wichtigste Erkenntnisse

Artikel 13 der ESPR (EU) 2024/1781 verpflichtet die Europäische Kommission, bis zum 19. Juli 2026 ein zentrales Digital-Product-Passport-Register einzurichten. Das Register ist ein Index, kein Daten-Host: Es speichert eindeutige Identifikatoren und Datenträgerreferenzen und löst sie zu Pässen auf, die von Wirtschaftsakteuren oder ihren Anbietern gehostet werden. Die Durchführungsverordnung, die festlegt, wie Identifikatoren registriert werden, befand sich im Mai 2026 noch im Entwurf der öffentlichen Konsultation, und seit Juni 2026 ist keine öffentliche Registrierungs-API live – weshalb heute kein Anbieter wahrheitsgemäß eine Live-Registersynchronisation behaupten kann.

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