EU-DPP-Register · ESPR Art. 13

Das EU-Register: was live ist, was noch aussteht.

Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/1781 über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte verpflichtete die Europäische Kommission, bis zum 19. Juli 2026 ein zentrales Register für den digitalen Produktpass einzurichten. Dieses wurde am 20. Juli in Betrieb genommen. Es handelt sich um eines der am meisten missverstandenen Elemente der Architektur des „DPP“ – und um eines der in der Marketingkommunikation der Anbieter am häufigsten falsch dargestellten. Hier erfahren Sie, was das Register tatsächlich ist, was es nicht ist und wie der aktuelle Stand der Dinge ist.

Zuletzt aktualisiert: · Die Statusangaben sind zum Zeitpunkt dieser Aktualisierung korrekt

Die Konzeption

Ein Index von Kennungen — keine Passport-Datenbank

Das EU-Register für Digitale Produktpässe ist ein Index: es speichert die eindeutigen Kennungen von Produkten, Betreibern und Standorten zusammen mit Datenträger-Referenzen und löst sie auf anderswo gehostete Passports auf. Es hostet die Passport-Daten nicht selbst.

Diese Designentscheidung — festgeschrieben in der dezentralen Architektur der ESPR — ist der entscheidende Punkt. Die Passport-Daten verbleiben auf einer vom Wirtschaftsakteur (oder seinem Dienstleister) gewählten Infrastruktur unter dessen Kontrolle; das Register ordnet einer eindeutigen Produktkennung die exakte URI zu, unter der der Passport liegt. Marktüberwachungsbehörden fragen das Register ab, um einen Passport zu finden; sie lesen den Passport von dort, wo auch immer er gehostet wird.

Daraus ergeben sich zwei praktische Konsequenzen. Erstens bleiben Hosting und Persistenz die Pflicht des Betreibers — das Register bewahrt Ihre Daten nicht für Sie auf (diese Pflicht wird durch EN 18221 geprägt; siehe den Standards-Leitfaden). Zweitens ist das Kennungsschema wichtiger denn je: was Sie registrieren, muss exakt das sein, worauf Ihre QR-Codes auflösen (EN 18219, GS1 Digital Link).

Wo es steht

Stand: Juli 2026

Das Register wurde am 20. Juli 2026 in Betrieb genommen, und die Durchführungsverordnung, die es regelt – die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission – wurde am 16. Juli verabschiedet und am 17. Juli im Amtsblatt veröffentlicht. Die Anmeldung und Registrierung steht Wirtschaftsakteuren ab heute über eine Webschnittstelle offen, wobei sowohl die Eingabe einzelner Datensätze als auch die Stapelübermittlung von bis zu 100 Datensätzen im JSON- oder XML-Format möglich ist. Was jedoch fehlt, ist eine dokumentierte, für Wirtschaftsakteure bestimmte Maschinen-API: Die Kommission hat einen Leitfaden für Wirtschaftsakteure veröffentlicht, jedoch keine Integrationsspezifikation.

Im Klartext bedeutet das: Der Schwerpunkt verlagerte sich von der Verfügbarkeit zur Identität und schließlich zur Semantik. Keine Organisation kann etwas registrieren, bevor es nicht verifiziert wurde – EU Login sowie eine von der Kommission beglaubigte Erklärung, die offline mit einem qualifizierten elektronischen Siegel eines qualifizierten Vertrauensdienstleisters gegengezeichnet wurde (eine qualifizierte elektronische Signatur, wenn der Betreiber ein Einzelunternehmer ist). Und für die erste Produktgruppe reicht die Überprüfung nicht aus: Die Kommission erklärt, dass Batterieregistrierungen derzeit nicht erfolgreich durchgeführt werden können, da der semantische Katalog für Batterien noch nicht definiert wurde. Die Registrierungspflichten werden verbindlich, sobald produktspezifische Vorschriften gelten – für die ersten unter die Verordnung fallenden Produkte (Batterien, ab dem 18. Februar 2027; siehe den Leitfaden zum Batteriepass) erfolgt die Registrierung, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird.

Ein Batteriepass kann derzeit nicht erfolgreich im EU-Register registriert werden – der semantische Katalog der Kommission für Batterien existiert noch nicht, und das Register weist in seinem eigenen Benutzerhandbuch darauf hin. Wenn ein Anbieter angibt, eine Live-Anbindung an das Batterie-Register zu haben, bitten Sie ihn, Ihnen eine erfolgreiche Registrierung und die dabei ausgegebene Kennung vorzuzeigen.

— Die eine Due-Diligence-Frage, die den Markt entscheidet (Stand: Juli 2026)
Ehrliche Positionierung

Was „register-bereit“ bei OpenDPP bedeutet

OpenDPP ist registrierungsfähig, aber noch nicht mit der Registrierungsstelle verbunden – und das sagen wir bewusst so. Die Registrierungsstelle ist in Betrieb, aber Batterie-DPPs können dort noch nicht registriert werden, und es ist keine Maschinen-API für Betreiber dokumentiert. Was heute existiert, ist alles, was die Registrierungsstelle indexiert – plus eine Zeigerprojektion, die wir durchgängig anhand der Referenzimplementierung dieses Indexes unter CIRPASS-2 verifiziert haben: Sie registriert, gibt einen kryptografisch überprüfbaren Registrierungsnachweis zurück und ist auffindbar.

Konkret bedeutet dies: Jeder Pass aus dem „OpenDPP“-Programm verfügt bereits über eine standardisierte, eindeutige Kennung (GS1 GTIN /GRAI-Produktschlüssel, GLN Standortkennungen), ist über eine stabile „GS1“-Digital-Link-URI auflösbar und bleibt während des gesamten Aufbewahrungszeitraums auflösbar. Wir gehen noch einen Schritt über das Format hinaus: OpenDPP ordnet jeden Pass genau dem in Artikel 13 vorgesehenen Zeigerdatensatz zu – Produktkennzeichen, ID des verantwortlichen Betreibers, GLNs der Anlagen, primäre und sekundäre Auflösungs-URLs, Warencode und Granularität – und validiert diesen Datensatz anhand des eigenen Schemas des CIRPASS-2-Mock-EU-Registers. In unserem offenen Interoperabilitäts-Harness gehen wir noch weiter: Dieser Zeiger wird in der laufenden Referenzregistrierung CIRPASS-2 registriert – die einen kryptografisch überprüfbaren Registrierungsnachweis (Proof-of-Registration) zurückgibt – und seine Erkennungsschlüssel lassen sich im Referenz-Datenextraktor auflösen; Die Schemata, die Feldzuordnung und ein reproduzierbarer Validator werden in unserem offenen Interoperabilitäts-Kit veröffentlicht, sodass jeder sie ohne unseren Quellcode überprüfen kann. „CIRPASS-2“ ist ein von der EU finanziertes Referenzprojekt, nicht das Produktionsregister der Kommission, und es gewährt keine Zertifizierung. Das Produktionsregister der Kommission ist nun live, allerdings können Batterie-DPPs dort noch nicht erfolgreich registriert werden – der semantische Batteriekatalog steht noch aus. Das Register begrenzt zudem die Länge eines registrierten eindeutigen Produktidentifikators auf 50 auflösbare Zeichen: Jede Batterieeinheit unter OpenDPP erfüllt diese Anforderung bereits mit einem kompakten, auflösbaren Link. Wenn also die Batterieregistrierung eröffnet wird, ist die Registrierung lediglich ein Einreichungsschritt und erfordert keine Neugestaltung der Architektur. Das ist die praktische Bedeutung von „Bereitschaft“: Ihre Identifikatoren und Links liegen bereits in der Form vor, in der das Register sie indexiert.

Primärquellen

Woher diese Fakten stammen

Rechtsgrundlage: Regulation (EU) 2024/1781, Article 13. Implementierungsstatus: der ESPR-Implementierungs-Hub der Kommission und das Projekt CIRPASS-2 (Konsultationsantwort, 27 May 2026). Weiterführende Lektüre: der EN-182xx-Standards-Leitfaden und die ESPR-Zeitleiste.

Seien Sie vor dem Tag des Registerstarts bereit.

Stellen Sie Passports aus, deren Kennungen, Links und Persistenz bereits dem entsprechen, was das Register indexieren wird.

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Wichtigste Erkenntnisse

Gemäß Artikel 13 der Verordnung (ESPR) (EU) 2024/1781 war die Europäische Kommission verpflichtet, bis zum 19. Juli 2026 ein zentrales Register für den digitalen Produktpass einzurichten; dieses wurde am 20. Juli 2026 in Betrieb genommen. Das Register ist ein Verzeichnis, kein Datenspeicher: Es speichert eindeutige Identifikatoren und Verweise auf Datenträger und ordnet diese den von Wirtschaftsteilnehmern oder deren Anbietern gehosteten Pässen zu. Es unterliegt der am 16. Juli 2026 erlassenen Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission. Für die Registrierung sind ein EU-Login sowie eine von der Kommission versiegelte Erklärung erforderlich, die mit einem qualifizierten elektronischen Siegel eines qualifizierten Vertrauensdienstleisters gegengezeichnet ist. Die Registrierung erfolgt über eine Webschnittstelle mit Einzel- und Sammelübermittlung; Registrierungen von BatterieDPPen sind jedoch noch nicht möglich, da der semantische Katalog für Batterien noch nicht definiert wurde und keine für Betreiber bestimmte Maschinen-API dokumentiert ist.

Das EU-DPP-Register: seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb – und was die Registrierung noch verhindert · Zuletzt überprüft